AGB
Allgemeine Geschäftsbedinungen
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Rainer Winkler und Unternehmern, die über unseren Shop spezialbeutel.de Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu bestellen.
(2) Sie können ein oder mehere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.
§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z. B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Kundenkonto) zugreifen.
§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 6 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte und Verjährung
(1) Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
(2) Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Ansprüche
- auf Schadensersatz
- wegen arglistig verschwiegenen Mängeln
- aus einer ggf. gegebenen Garantie
- auf Rückgriff nach §§ 445a, 478 BGB
- wegen Mängeln bei Baustoffen und Bauteilen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Falle einer ggf. gegebenen Garantiedauer gilt zugunsten des Käufers die längere Frist.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
§ 8 Überproduktion, Überlieferung
Soweit eine Veredlung der Produkte vereinbart ist, kann es aus produktionstechnischen Gründen zu einer Überproduktion kommen.
In einem solchen Fall behält sich der Lieferant eine Überlieferung von bis zu 10% der vereinbarten Stückzahl vor.
Sofern eine Überproduktion von mehr als 10% der vereinbarten Stückzahl erfolgt ist, wird der Lieferant den Kunden hierüber informieren. Der Kunde hat das Recht die Überproduktion, welche über die 10%-Grenze hinausgeht, abzulehnen. In diesem Fall ist der Lieferant berechtigt, die von dem Kunden abgelehnten Produkte als Sonderposten an Dritte weiterzuverkaufen, obgleich die Daten des Kunden auf diesen Produkten aufgebracht sind.
§ 9 Referenzen
Der Kunde räumt dem Anbieter darüber hinaus das Recht ein, zum Zwecke der Bewerbung des Anbieters die Tatsache zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen, dass der Kunde über die Website des Anbieters Werbemittel bedruckt bzw. bedruckt hat (“Referenzen”). Der Kunde räumt dem Anbieter in diesem Zusammenhang auch das Recht ein, die Firmenbezeichnung des Kunden und/oder dessen Unternehmenskennzeichen (Logo, Schriftzug usw.) zu nutzen.